Ab Freitag 11.06. gilt im Land NRW die Inzidenzstufe 1. Fürs Training bedeutet dies, dass bei den Erwachsenen und auch im Hallensport kein offizieller Testnachweis mehr notwendig ist.
Die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln, insbesondere bei der Überschneidung von Sportgruppen und der Nutzung der Umkleidekabinen, gelten weiterhin. Eine einfache Rückverfolgbarkeit (Teilnehmerlisten) muss laut Corona-SchV weiterhin gewährleistet sein.