Bezirksspruchkammer-Urteil z. Spielabbruch BSV gegen Türk. Spor Ibbenbüren
Hallo Mitglieder und Freunde des BSV!
Der Gipfel der Ungerechtigkeit und Unsportlichkeit!!
Der Schockzustand im BSV ist beendet, Wut und Verärgerung dauern an.
3 Wochen nach dem „Skandalurteil“ der Bezirksspruchkammer (BSK) haben wir noch kein schriftliches Urteil vorliegen und auch in den „Amtlichen oder jetzt Offiziellen Mitteilungen“ des Verbandes FLVW steht noch nichts.
Deswegen gab es bisher auch noch keine Erklärung des Vereins, worauf einige sicherlich schon gewartet haben.
Gemäß dem Urteil der BSK – wie schon bekannt – wurde das Spiel für den BSV Brochterbeck als verloren und für Türkiyem Spor Ibbenbüren als gewonnen gewertet.
Der BSV verliert 3 Punkte und muss die Kosten der Verhandlung tragen, obwohl Türkiyem Spor Berufung eingelegt hatte.
Die BSK hatte –„Vorsicht vor Atemstillstand“ – keine Mitschuld von Türkiyem Spor am Spielabbruch ermitteln können – obwohl die Spieler, die geschlagen haben, ursächlich für den Spielabbruch verantwortlich sind.
Dieses Urteil wird in die Geschichte der Sportgerichtsbarkeit des FLVW eingehen.
Von Gewalt auf Fußballplätzen hatte die BSK offensichtlich noch nie gehört, wie kann man sonst verstehen, dass die Tätlichkeiten von 2 Türkiyem-Spielern gegen 2 BSV-Spieler und 1 Brochterbecker Zuschauer – die Spruchkammer des Fußballkreises Tecklenburg bestrafte diese mit einer Spielsperre von 9 und „nur“ 4 Monaten – im BSK-Urteil keine Berücksichtigung fanden und außen vor blieben.
Der Vorsitzende der BSK war unwissend in der Sache – er sagte zu den Verantwortlichen der beteiligten Vereine, sie wissen mehr als wir – nicht vorurteilsfrei gegenüber dem BSV und machte kein Hehl aus seiner Antipathie gegenüber dem BSV-Vereinsvertreter, als er auf dessen Frage an den Zeugen SR Henke, ob er Mitglied des Vereins Türkiyem Spor sei, sagte, die Frage sei gemein.
Die BSK legte in dieser Verhandlung „nur“ Wert auf die Aussagen des spielleitenden SR Breulmann und des angeblich „neutralen Zuschauers“ SR Henke, der während des Spiels bei den Türkiyem-Zuschauern stand und als Zeuge für diesen Verein und für SR Breulmann geladen war;
außerdem gehört er als F+B-Vorsitzender dem Fußballkreis-Vorstand an.
Denn als deren Vernehmung beendet war, fragte der BSK-Vorsitzende Bördemann die beteiligten Vereine, ob weitere Zeugen – von jedem Verein waren von ihm 3 Zeugen geladen – gehört werden wollten. Beide bejahten dieses, wenngleich dann doch nur 2 von beiden Vereinen angehört wurden.
Der BSK-Vorsitzende wollte offensichtlich Zeit gewinnen. Wofür? Stand das Urteil etwa schon vor Beginn der Verhandlung fest?
Eigentlich hätte man sich die Vernehmung der BSV-Zeugen auch sparen können, denn geglaubt wurde ihnen leider nicht.
Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht des DFB und seiner Verbände, hier der FLVW, die Gewalt auf dem Fußballplatz auf das Schärfste verurteilen.
Diese Bezirksspruchkammer führt alle DFB-Aktionen gegen Gewalt ad absurdum.
Fairplay ist hier nicht nur von Türkiyem-Spielern mit Füßen getreten worden, sondern auch von der BSK und seinem Vorsitzendem.
Eine Berufung ist laut FLVW-Regelwerk nicht möglich- warum auch immer?
Der BSV wird aber dieses Urteil sportrechtlich und zivilrechtlich prüfen lassen,
um – wenn möglich – entsprechende Schritte einleiten zu können.
Die Spielabbruch-Geschichte wird weiter gehen!
Brochterbecker Sportverein
1. Vorsitzender
Heinz Slootz